Teilnahme-, Rechte- & Erlösbedingungen
Community-Musikprojekt – Manuel Iber
1. Gegenstand des Projekts
Im Rahmen von Livestreams können gemeinsam mit Zuschauer:innen („Chat“) Musikstücke erstellt werden. Die Teilnahme ist freiwillig und begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung, Fertigstellung oder Monetarisierung.
2. Veröffentlichung & Plattformen
Erstellte Werke können auf Online-Plattformen (insbesondere YouTube) veröffentlicht und monetarisiert werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich nach Ermessen des Streambetreibers und vorbehaltlich der jeweiligen Plattformrichtlinien.
3. Relevante Einnahmen
Als relevante Einnahmen gelten ausschließlich Erlöse, die über den offiziellen YouTube-Kanal
https://www.youtube.com/@fiemjobeats
erzielt und von YouTube tatsächlich ausgezahlt werden.
Alle anderen Einnahmequellen (z. B. Twitch, Spenden, Streaming-Dienste, Lizenzen, Kooperationen) sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Erlösbeteiligung.
4. Erlössammlung & Auszahlung
Sofern relevante YouTube-Einnahmen entstehen, werden diese gesammelt und nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres ausgeschüttet.
Die Verteilung erfolgt zu gleichen Anteilen unter allen berechtigten Produzenten.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Einnahmenhöhe oder auf das Entstehen von Einnahmen.
5. Definition „Produzent“
Als Produzenten gelten ausschließlich Personen, die während der Songerstellung aktiv kreative Beiträge leisten und vom Streambetreiber als beteiligt dokumentiert werden.
Chat-Teilnahme allein begründet keinen Anspruch auf Anerkennung als Produzent.
6. Gleichberechtigte Verteilung
Die Erlösverteilung erfolgt ohne Gewichtung einzelner Beiträge. Art, Umfang oder Qualität des Beitrags sind für die Verteilung unerheblich.
7. Zustimmung durch Teilnahme
Mit der aktiven Teilnahme (z. B. durch Chat-Beiträge während der Musikproduktion) erklärt sich jede Person ausdrücklich mit sämtlichen hier aufgeführten Regeln einverstanden.
Die Zustimmung kann elektronisch oder über den Chat erfolgen und wird dokumentiert.
8. Rechteübertragung (zentrale Regel)
Teilnehmende räumen dem Streambetreiber alle ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungs- und Verwertungsrechte an ihren Beiträgen ein.
Dies umfasst insbesondere Komposition, Melodie, Song, Titel, Text (Lyrics), Arrangement, Aufnahme sowie alle sonstigen Bestandteile des entstandenen Werks.
Der Streambetreiber ist damit alleiniger Rechteinhaber des finalen Songs.
9. Verzicht auf Ansprüche
Teilnehmende verzichten – soweit gesetzlich zulässig – auf sämtliche Urheber-, Miturheber-, Vergütungs-, Beteiligungs-, Namensnennungs- und Verwertungsansprüche am Werk.
Eine Erlösbeteiligung erfolgt ausschließlich freiwillig gemäß Regel 4 und begründet keinen weitergehenden Anspruch.
10. Urheberrechtsstatus der Werke
Die Werke sind nicht gemeinfrei (Public Domain).
Sie gelten jedoch als frei von Ansprüchen Dritter, da sämtliche Rechte exklusiv beim Streambetreiber liegen.
Soweit eine vollständige Rechteübertragung rechtlich nicht möglich ist, werden entsprechende ausschließliche Nutzungsrechte im maximal zulässigen Umfang eingeräumt.
11. Garantie & Freistellung
Teilnehmende garantieren, dass ihre Beiträge frei von Rechten Dritter sind.
Sie stellen den Streambetreiber von sämtlichen Ansprüchen, Schäden und Kosten (inkl. Rechtsverfolgungskosten) frei, die aus einer Rechtsverletzung resultieren.
12. Content-ID & Verwertungsgesellschaften
Die Werke können in Content-ID-Systeme aufgenommen werden.
Teilnehmende verzichten auf eigene Content-ID-Ansprüche.
Beiträge dürfen nicht bei Verwertungsgesellschaften (z. B. AKM, GEMA) gemeldet sein oder werden.
13. Minderjährige
Die Teilnahme ist nur volljährigen Personen gestattet. Minderjährige sind von der Erlösbeteiligung ausgeschlossen, sofern keine nachweisbare Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
14. Kein Rechts- oder Arbeitsverhältnis
Durch die Teilnahme entsteht kein Arbeits-, Auftrags-, Gesellschafts- oder sonstiges Vertragsverhältnis.
15. Ausschluss & Widerruf
Der Streambetreiber kann Teilnehmende jederzeit ausschließen.
Eingeräumte Rechte und Zustimmungen sind unwiderruflich.
16. Keine rückwirkenden Ansprüche
Ansprüche jeglicher Art – auch rückwirkend oder bei späterem wirtschaftlichem Erfolg – sind ausgeschlossen.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
18. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Der Rechtsweg ist – soweit zulässig – ausgeschlossen.